Einreisebestimmungen
Massnahmen zum internationalen Personenverkehr
Covid-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs.
Da sich die Situation laufend verändert, bitten wir Sie, vor Ihrer Abreise sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes direkt bei den zuständigen Behörden zu informieren. People’s versucht wo möglich aktuelle Informationen zu publizieren, übernimmt aber keine Gewähr der Aktualität.
SCHWEIZ
NEU: Bei der Einreise in die Schweiz sind Sie verpflichtet, vorgängig das obligatorische Einreiseformular vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit auszufüllen. Damit können mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden. Zum elektronischen Einreiseformular
NEU: Ab dem 08. Februar müssen Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, einen gültigen negativen PCR-Test vorweisen können, welcher nicht älter als 72 Stunden ist. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Test die Quarantänepflicht nicht aufhebt.
Personen, die in die Schweiz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 aufgehalten haben, sind gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs vom 27. Januar 2021 verpflichtet, sich während 10 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.
Wir bitten Sie, sich direkt auf der Website des Bundesamt für Gesundheit über die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu informieren. Zur Webseite Bundesamt für Gesundheit
ÖSTERREICH
Bei einer Einreise aus der Schweiz und Liechtenstein mit verpflichtender zehntägiger Quarantäne ist ab dem 10.2.2021 zusätzlich ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Dies kann wie bisher mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Alternativ wird künftig auch ein in Österreich ausgestelltes negatives Testergebnis anerkannt – z. B. von einer Teststraße oder aus einer Apotheke, Selbsttests dürfen dafür nicht herangezogen werden. Details, Ausnahmeregelungen und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/oeb-bern/reise-nach-oesterreich/
Alle Fluggäste die nach Wien einreisen, erhalten an Bord ein Formular, welches ausgefüllt und nach Ankunft bei der Einreise in Wien vorgelegt und abgeben werden muss.
People’s Info Center
Wir bitten Sie, uns Ihre Anfrage per Email mit Angabe Ihrer Buchungsreferenz und Ihren Kontaktdaten an info@peoples.ch zu senden. Ihre Anfrage wird so rasch als möglich bearbeitet.
Das People’s Info Center ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Am Wochenende ist das Info Center geschlossen.
Aktuelle Öffnungszeiten Feiertage
Das Info Center bleibt vom 24.12.2020 - 03.01.2021 geschlossen. Anfragen per Email an info@peoples.ch werden bearbeitet. Ab 04.01.2021 sind wir wieder zu den oben erwähnten Öffnungszeiten für Sie da.
T: +43 5572 203 610 aus Österreich
T: +41 71 858 51 60 aus der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland