10 Verhalten an Bord des Flugzeuges
10.1 Allgemeines
Der Fluggast hat sich an Bord des Flugzeuges die internationalen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, jederzeit die Anweisungen der Besatzung zu befolgen und sich im Übrigen so zu verhalten, dass:
a) die Sicherheit der Flugdurchführung, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände nicht gefährdet werden,
b) die Besatzung bei der Ausführung Ihrer Arbeit nicht behindert wird
c) anderen Passagieren oder der Besatzung keine Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen zugefügt werden. Nach international geltendem Recht übt der Kommandant des Fluges an Bord Polizeigewalt aus und ist befugt, jene Maßnahmen zu ergreifen, die er für geeignet erachtet, um ein solches Verhalten zu unterbinden. Das Luftfahrtunternehmen behält sich das Recht vor, Fluggästen die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstoßen, die Weiterbeförderung zu verweigern und für das Fehlverhalten an Bord zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
10.2 Elektronische Geräte
Aus Sicherheitsgründen müssen während des Fluges an Bord elektronische Geräte, wie z. B. Tablets, Mobiltelefone, Laptops, tragbare Tongeräte, CD-Player, ausgeschaltet sein oder sich im Flugmodus befinden. Geräte, die klein genug sind, dass sie in der Sitztasche vor dem Fluggast Platz finden, dürfen während Start und Landung im Flugmodus verwendet werden. Größere Geräte müssen im Gepäckfach oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Elektronische Spielkonsolen oder Sendegeräte inkl. ferngesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies dürfen an Bord ausnahmslos nicht betrieben werden. Die Verwendung von Hörbehelfen und Herzschrittmachern ist erlaubt.
10.3 Konsumation von Mitgebrachten Speisen und Getränken
Das Konsumieren von mitgebrachten Getränken und Speisen ist untersagt, ausgenommen sind nicht-alkoholische Getränke, Snacks und Süßigkeiten, deren Gebinde in der Sitztasche vor dem Fluggast Platz finden.
10.4 Rauchen
Das Rauchen an Bord ist ausnahmslos nicht gestattet.