Verspätungen / Annullierungen
Ihre Information ist uns wichtig.
Wir bedauern, dass Sie von einer Flugverspätung oder Stornierung betroffen waren und entschuldigen uns für die entstandenen Umstände in aller Form. Wenn ihr Flug annulliert wurde oder von einer starken Verspätung betroffen war, stehen Ihnen die Rechte gemäss EU - Verordnung 261/2004 zu. Als Airline sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren. Die People’s beruft sich auf die EU Verordnung 261/2004 in Verbindung mit Verspätungen und Annullierungen. Diese können Sie hier als Download einsehen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Gerne können Sie über nachstehendes Formular einen Antrag zur Prüfung für Ihre Entschädigung einreichen. Die Ausgleichszahlung gilt als Entschädigung pro Passagier und muss daher einzeln geltend gemacht werden. Lediglich eine Familie welche zusammen gereist ist, kann die Entschädigung gemeinsam in einem Antrag fordern.
Bei Unklarheiten oder für weitere Auskünfte bitten wir Sie, unser Customer Relation Team unter customerrelation@peoples.ch zu kontaktieren.
Sollten Sie Fragen zu den Passagier- und Fahrgastrechten haben, wenden Sie sich gerne an die kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle "Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)". Nutzen Sie hierfür das Schlichtungsformular auf www.passagier.at oder senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Flug Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.