Einblicke

 

Entdecken Sie die Welt von People's mit einzigartigen Einblicken

und Geschichten vor und hinter den Kulissen.

 


 

 

Die Eidgenössische Zollverwaltung am Flughafen St. Gallen-Altenrhein stellt sich vor:

     

 

Seit Mitte der 1990er-Jahre sind sie innerhalb der Europäischen Union und des Schengenraums zu einer absoluten Seltenheit geworden: Zollkontrollen.

Doch die Aufgaben der Grenzwächter bleiben immens wichtig. Sie sind die Antwort der Schweiz auf Kriminalität, Schmuggel und illegale Migration. Natürlich haben sie auch eine Station auf dem People’s Flughafen St.Gallen-Altenrhein.


     

 

Die Grenzwächter Roger Widmer (40) und Martin Lagger (57) stehen im Ankunftsterminal des Flughafens. Beide sind echte Profis und bringen es zusammen auf 49 Jahre Berufserfahrung im Dienst der Eidgenössischen Zollverwaltung. Sie erwarten einen People’s Linienflieger, der gerade mit dem typischen Reifenquietschen auf der Landebahn aufsetzt. Ihr Auftrag: Die Ausweise der Ankommenden stichprobenartig zu
kontrollieren und nach zu verzollenden Waren zu fragen.

 

 

 

Enge Zusammenarbeit zwischen People's und den Beamten

 

„Die Maschine kommt aus Wien. Österreich ist Teil des Schengenraums. Das heißt, wir müssten die Passagiere nicht unbedingt kontrollieren, können es aber“, erklärt Roger Widmer. Nach welchem Prinzip ein Flieger zur Kontrolle ausgesucht wird, darf hier aus einsatztaktischen Gründen nicht näher erläutert werden. Nur so viel: Die Grenzwächter arbeiten Hand in Hand mit dem C-Office des Flughafens. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen senden den Grenzwächtern die entsprechenden Start- und Landedaten aller ankommenden und abhebenden Flieger. Auf Basis dieser Daten entscheiden die Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung, inwiefern sie kontrollieren. Dabei gilt die Regel: Alle Flugzeuge, die nicht aus dem Schengenraum kommen, müssen kontrolliert werden. 

„Die Zusammenarbeit mit People’s funktioniert bestens, die Kommunikation klappt einwandfrei.

Wir kennen die Mitarbeiterinnen persönlich – das ist anders als auf den großen Flughäfen: vertrauter und familiärer und damit oft auch effizienter.“


Nach der Zollkontrolle ist auch der Flieger von People's an der Reihe. Die Grenzwächter suchen die Kabine nach verdächtigen Gegenständen ab. Schon nach kurzer Zeit steht fest, dass alles in Ordnung ist und das Flugzeug mit neuen Passagieren die nächste Reise nach Wien antreten kann.


 



Kontrolle zu Land, Luft und Wasser

 

Roger Widmer und Martin Lagger sind aber nicht nur für den People’s Airport St.Gallen-Altenrhein zuständig. Im Gegensatz zu den großen Flughäfen, die rund um die Uhr besetzt sind, rücken die Grenzwächter vor allem dann nach Altenrhein aus, wenn ein Flieger landet. Immer bei Non-Schengen-Flügen und für Stichproben auch bei Flügen aus dem Schengenraum – egal, ob es sich um einen Linienflug oder um einen Privatjet handelt. Neben dem Flugverkehr sind die beiden erfahrenen Grenzwächter und ihre Kollegen nämlich für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr, den Schiffsbetrieb, das Grenzgelände und die Straßen im Grenzbereich verantwortlich. Darum ist ihr Team immer in Bewegung.


Schmuck und Wein oft nicht angemeldet


„Das Unterwegssein macht unsere Arbeit noch spannender als sie ohnehin schon ist. Am Flughafen St.Gallen-Altenrhein decken wir aber äußerst selten etwas auf“, erzählt Roger Widmer. Meistens sind es dann Schmuckstücke oder hochpreisige Waren wie exquisiter Wein, die von den Passagieren nicht angemeldet und dann von den Grenzwächtern entdeckt werden. Vor kurzem war es zum Beispiel ein Diamantring im Wert von über 100.000 CHF. Auch wenn die EZV-Mitarbeitenden hier sehr selten „fündig“ werden: Manchmal haben sie das Gefühl, dass ihnen die Reisenden etwas bange gegenübertreten. „Vielleicht liegt das ja auch an der Uniform und der sichtbaren Pistole“, lacht Martin Lagger. Aber diese Furcht, das ist beiden sehr wichtig, ist völlig unberechtigt: „Wir sind ja nicht zum Bestrafen da. Wir kontrollieren die Ausweise und fragen nach, ob es Waren zum Verzollen gibt. Einen Fehler macht man nur, wenn man uns bei der Frage anlügt und wir danach Waren finden. Dann müssen wir eine Geldbuße verhängen.“

 

78

In der Grenzwachtregion III (Kantone St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein), zu dem der Flughafen St.Gallen-Altenrhein gehört, wurden im ersten Quartal 2019 insgesamt 78 Ausweisfälschungen durch die Grenzwächter festgestellt.

Verständnis für kurze Wartezeit


Es gibt aber auch die hastigen Passagiere, die nach der Landung direkt zum nächsten Termin eilen wollen – und die Arbeit der Grenzwächter nicht ganz so ernst nehmen: „Wir würden uns manchmal etwas mehr Verständnis der Menschen wünschen. Natürlich halten wir sie ein paar Minuten auf, wenn sie schon in die Autos steigen wollen. Aber unser Dienst ist wichtig für die Schweiz, denn ohne Kontrollen könnten wir nicht für Sicherheit sorgen. Wir wollen niemanden aufhalten oder schikanieren, sondern nur unsere Arbeit machen.“

    

Wer des Öfteren die Grenzen zur Schweiz überquert, sei es mit dem Flugzeug, dem Schiff oder dem PKW, der weiß, dass die Posten manchmal besetzt sind – und manchmal verwaist aussehen. Doch der Schein trügt: „Es gibt zwar keine systematischen Kontrollen mehr, dennoch sollten sich weder Bürger noch kriminelle Banden allzu sicher sein, dass sie einer Kontrolle entgehen können – denn solche sind immer noch überall und jederzeit möglich“, schließt Roger Widmer ab. Nachdem der letzte Fluggast das Terminal Richtung Parkplatz verlassen hat, machen sich auch Roger Widmer und Martin Lagger wieder auf den Weg: Für sie geht es weiter, jetzt zur Straßenkontrolle im Grenzgebiet. Die mögen beide an ihrem Beruf am liebsten – denn auf der Straße ist immer was los. Aber auch hier geht es vor allem um eines: die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat sicherzustellen.

 




 

Was ist erlaubt, was verboten?

      

Pro Person und Tag ist für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken erlaubt:
• Alkoholische Getränke (Mindestalter 17 Jahre): Fünf Liter bis 18% Volumen, ein Liter über 18% Volumen
• Tabak: 250 Stück Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm andere Tabakfabrikate
• Wertfreigrenze aller mitgeführten Waren: 300 CHF
• Ab 300 CHF: Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert aller Waren geschuldet


Verboten sind Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milcherzeugnisse, Honig). Sowie Lebende Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchte und Gemüse) aus Nicht-EU und Nicht- EFTA-Ländern